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Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen: Gemeinde Volketswil

Standort: 8604 Volketswil

S-0176043.1
Transformatorenstation Volketswil, Lätten
- Neubau auf Parzelle Nr. 3667 der Gemeinde Volketswil

Koordinaten: 2694859/1250249

L-0231088.2
20 kV-Kabel zur Transformatorenstation Lätten ab Mast Nr. 9 der Freileitung Vorlage Nr. L-0114403
- Neubau und Kabeleinzug in teils bestehende Rohranlage

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat das Elektrizitäts­werk des Kantons Zürich (EKZ), Stationsstrasse 15, 8623 Wetzikon ZH im Namen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ, Drei­königstrasse 18, 8022 Zürich die oben erwähnten Plange­nehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 8. Januar 2021 bis 8. Februar 2021 in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungs­rechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Kontaktstelle einzureichen.

Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsicht­nahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrom­inspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen(at)esti.ch)

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 8. Februar 2021

Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Gemeindeverwaltung Volketswil