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Unterschutzstellung und teilweise Entlassung aus dem kommunalen Inventar mittels Schutzverfügung

Der Gemeinderat hat am 15. September 2020 beschlossen:

Die Liegenschaft Vers.-Nr. 68, (Inv.-Nr. 215), Dorfstrasse 4, 8605 Gutenswil, Kat.-Nr. 7158, wird unter Schutz gestellt. Die Unterschutzstellung erfolgt mittels Verfügung gemäss § 205 lit. c. PBG.

Der Scheunenanbau an der nordwestlichen Giebelfassade (Bestandteil Inventarblatt Nr. 215) wird aus dem Inventar der kommunalen- und kulturhistorischen Objekte entlassen.

Während der Rekursfrist liegen die Akten bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, zur Einsichtnahme auf.

Frist: 30 Tage / Aktenauflage: 25. September - 26. Oktober 2020

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Hochbau