Auf Anordnung des Gemeinderates Volketswil als wahlleitende Behörde findet am Sonntag, 13. Juni 2021 in der Gemeinde folgende Wahl statt:
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.
Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Volketswil (wahlleitende Behörde) volketswil.ch