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Kommunale Nutzungsplanung Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich;

öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2020 beschlossen:

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich im Sinne von § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) wird zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Planauflage

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 3. Juli und endet am 2. September 2020. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf
www.volketswil.ch(à Information à Projekte à Auflageprojekte) eingesehen werden.

Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Inhalt der Teilrevision schriftlich zu äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 2. September 2020 (Datum Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Volketswil zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.