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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. Mai 2020 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 innert der Frist von 40 Tagen folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Name und Vorname

Geburts-datum

Beruf

Adresse

Heimatort

Partei

Bertschinger Pascal

06.06.1996

Kaufmann
Wirtschaftsprüfung

Neuwiesenstrasse 25, Volketswil

Volketswil,
Dübendorf ZH

SVP

In Anwendung von Art. 9 Gemeindeordnung sowie § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Donnerstag, 9. Juli 2020, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, Volketswil, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Zu beachten ist § 23 GPR, Wohnsitzpflicht. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagenen Personen als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. September 2020 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch