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Ratgeber Energie

Neue erneuerbare Heizungen - Fördungen und Beratung

Neue Förderungen
Ende März 2020 hat der Kantonsrat eine Vorlage des Regierungsrats zur finanziellen Unterstützung von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bei Energieeffizienz- und Klimaschutz-Massnahmen an bestehenden Gebäuden gutgeheissen.
Der Rahmenkredit 2020 bis 2023 stellt neu Mittel in der Höhe von 21 Millionen auch aus der CO2-Abgabe für den Ersatz fossiler Heizungen und Elektroheizungen durch erneuerbare Energie nutzende Anlagen wie beispielsweise Wärmepumpen oder grosse Holzheizungen zur Verfügung.

Es ist vom Energiegesetz her vorgesehen, beim Heizungsersatz nur noch erneuerbare Energien (einschliesslich Biogas) einzusetzen.
Mit den Förderbeiträgen werden die höheren Anfangsinvestitionen für beispielsweise eine Wärmepumpe abgefedert. So dürfte sie, über die ganze Lebensdauer betrachtet, in aller Regel die Schwelle von 5 Prozent Mehrkosten gegenüber einer mit fossiler Energie betrie-benen Heizung nicht überschreiten und für die allermeisten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im tragbaren Rahmen liegen. Erleichterungen und Ausnahmen sind vorgesehen, um Härtefälle zu vermeiden, etwa für ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln.

Das erweiterte Förderprogramm Energie soll Mitte 2020 starten.
Die genauen Förderbedingungen und Fördersätze werden per Anfang Juli 2020 durch die Baudirektion des Kantons Zürich pbuliziert.

Beratung „erneuerbar heizen“
Bei der Impulsberatung «erneuerbar heizen» analysieren zertifizierte Impulsberaterinnen und Impulsberater im Rahmen des Programms «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz vor Ort den Zustand der Heizungsanlage. Sie machen in einem Kurzbericht konkrete Vorschläge für den Einsatz erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und evtl. Fernwärme-Anschluss. Dabei werden auch die Gesamtkosten der verschiedenen Systeme inkl. CO2-Bilanz über ihre ganze Lebensdauer miteinander verglichen. Die Berichte kosten je nach Gebäude ca. Fr. 350.00 bis Fr. 500.00; der kantonale Förderbeitrag beträgt Fr. 300.00. Unter erneuerbarheizen.ch sind weitere Informationen abrufbar.

Aktuelle Förderbeiträge für Gebäude
Wollen Sie bei der Haussanierung oder dem Heizungsersatz Energie und Geld sparen?
Unter „www.energiefranken.ch“ finden Sie alle Informationen zu Energieberatungs- und Förderangeboten in der Gemeinde Volketswil.

Hier erfahren Sie mehr

Weitere Informationen finden Sie unter volketswil.ch. Zudem können Sie das bis zu zwei-stündige kostenfreie Beratungsangebot der Energiestadt Volketswil durch die Energie-beraterin Bettina Ebert Stoll, unter Tel. 079 215 12 51 oder E-Mail info@ebertstoll.ch für objektspezifische Fragen in Anspruch nehmen.

Energiestadt Volketswil
volketswil.ch