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1. Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG

BAV Belag AG Volketswil

Ersatzneubau Asphaltwerk, Hardstrasse 29, Kat.-Nr. 8160, Industriezone mit mittlerer Ausnützung (I b), mit Unweltverträglichkeitsprüfung (UVP), öffentliche Auflage

I.    Standort Hard plant die Betreiberin einen Ersatzneubau des Asphaltwerkes entsprechend dem neuesten technischen Stand. Gemäss Ziffer 70.10a im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) unterliegen Belagswerke mit einer Produktionskapazität von mehr als 20‘000 t pro Jahr der UVP-Pflicht. Mit dem Ersatzneubau des Asphaltwerkes in Volketswil ist ein Ausstoss von ca. 200‘000 t Asphalt pro Jahr geplant. Die Anlage ist UVP-pflichtig.

II.   Im Sinne von 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 PBG werden vom 9. – 29. April 2020 öffentlich aufgelegt (20 Tage): 

  • Baugesuchsunterlagen
  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)

III.  Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, Abteilung Hochbau, 2. OG, statt.

IV. Innert der Auflagefrist kann im Sinne von § 315 PBG die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Dieses Begehren ist schriftlich bis am letzten Tag der Auflagefirst (Datum des Poststempels) bei der örtlichen Baubehörde einzu­reichen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.