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1. Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG

HRS Real Estate AG, Walzmühlestrasse 48, 8501 Frauenfeld

Neubau Logistikzentrale, Greifenseestrasse, Kat.-Nr. 8230, Zimikon, Industriezone mit hoher Ausnützung (I c), mit Unweltverträglichkeitsprüfung (UVP), öffentliche Auflage

I.    Auf dem Grundstück des heutigen Golfcampus Milandia ist die Errichtung einer neuen Logistikzentrale für den Vertrieb und die Auslieferung diverser Produkte aus dem Detailhandel (Online-Supermarkt) geplant. Gemäss Ziffer 80.6 im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) unterliegen Güterumschlagsplätze und Verteilzentren mit einer Lagerfläche von mehr als 20‘000 m2 oder einem Lagervolumen von mehr als 120‘000 m3 der UVP-Pflicht. Die vorgesehene Logistikzentrale umfasst eine Lagerfläche von 21‘866 m2 und ein Lagervolumen von 140‘926 m3 und ist UVP-pflichtig.

II.   Im Sinn von Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 PBG werden vom 9. – 29. April 2020 öffentlich aufgelegt (20 Tage): 

  • Baugesuchsunterlagen
  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB

III.  Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, Abteilung Hochbau, 2. OG, statt.

IV.  Innert der Auflagefrist kann im Sinne von § 315 PBG die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Dieses Begehren ist schriftlich bis am letzten Tag der Auflagefirst (Datum des Poststempels) bei der örtlichen Baubehörde einzu­reichen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.