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Urnenabstimmung am 17. Mai 2020

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Am 25. März 2020 hat der Regierungsrat beschlossen, dass der Abstimmungstermin vom 17. Mai 2020 aufgrund der Entwicklungen rund um das Coronavirus sowohl für kantonale als auch für kommunale Vorlagen ausfällt.

Die geplante Urnenabstimmung am 17. Mai 2020 über die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kläranlage VSFM, angeordnet durch den Gemeinderat Volketswil als abstimmungsleitende Behörde für sämtliche Verbandsgemeinden am 18. Februar 2020 und publiziert im Amtsblatt des Kantons Zürich am 21. Februar 2020, wird deshalb gemäss Beschluss des Gemeinderates Volketswil vom 31. März 2020 für sämtliche Verbandsgemeinden abgesagt.

Der neue Abstimmungstermin wird zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat Volketswil angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Donnerstag, 9. April 2020 massgebend.

 

Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde)
volketswil.ch