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Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 abgesagt (ZPG)

Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 - ABGESAGT

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 entschieden, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Das Statistische Amt des Kantons Zürich hat ebenfalls am 18. März 2020 mitgeteilt, dass auch auf die Durchführung der kantonalen Volksabstimmungen verzichtet wird und den Gemeinden empfohlen, auf die kommunalen Urnenabstimmungen zu verzichten.

Die geplante Urnenabstimmung am 17. Mai 2020 über die Totalrevision der Statuten des regionalen Planungsverbandes Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG), angeordnet durch den Stadtrat Dübendorf als abstimmungsleitende Behörde für sämtliche Verbandsgemeinden am 30. Januar 2020 und publiziert im Amtsblatt des Kantons Zürich am 7. Februar 2020, wird deshalb gemäss Beschluss des Stadtrates Dübendorf als abstimmungsleitende Behörde vom 26. März 2020 für sämtliche Verbandsgemeinden abgesagt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Freitag, 3. April 2020, massgebend.

 

Im April 2020         Stadtrat Dübendorf (abstimmungsleitende Behörde)