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Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Hegnau (Grundwasserrecht g 3-1)

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutz­gesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfü­gung vom 7. Februar 2020 die mit Beschluss des Gemeinderates Volketswil vom 21. Januar 2020 festgesetzten, überarbeiteten Grund­wasserschutzzonen um die Trinkwasserfassung Hegnau und das entsprechende Reglement genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung ein­zureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekurs­instanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unter­liegende Partei zu tragen.

Die Akten können vom 14. Februar 2020 bis 16. März 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingesehen werden.

Gemeindeverwaltung Volketswil