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Temporäre Verkehrsanordnung

Hegnau, Tolackerstrasse

Infolge Baustellenzufahrt Neubau Durchgangszentrum Hegnau muss ein Parkfeld freigehalten werden. Dazu wird folgende temporäre Signalisation erlassen:

Tolackerstrasse:    auf betroffenem Parkfeld Signal Nr. 2.50  (Parkieren verboten)

Diese Anordnung dauert ab Mittwoch, 8. Januar 2020 bis Montag, 3. August 2020.

Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: gedrängtes Bauprogramm, höhere Arbeits-/Verkehrssicherheit, enge Platzverhältnisse, schnellere Bautätigkeit, bessere Qualität.

Gemeindepolizei

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch