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Neuerschliessung Schulanlage Feldhof / Zentral

Neuerschliessung Schulanlage Feldhof / Zentral

Bauherrschaft: Schulgemeinde Volketswil

Gemäss § 16 und 17 StrG liegt das Projekt für die Neuerschliessung der Schulanlage Feldhof / Zentral öffentlich auf.

Die Unterlagen liegen während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, auf.

Frist: 30 Tage
Auflage: 6. Januar bis 5. Februar 2020

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat.

Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG.

Kontaktstelle:
Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil