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Amtliche Anzeige

Temporäre Verkehrsanordnung

Gutenswil, Unterdorfstrasse

 

Infolge Sanierung des Flarzhauses an der Unterdorfstrasse 8 wird folgende temporäre Verkehrsbeschränkung erlassen:

Unterdorfstrasse: zwischen Sagirain und Pfäffikerstrasse in beide Richtungen für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt.

Diese Anordnung dauert ab Montag, 11. November 2019 bis Freitag, 15. Mai 2020.

Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

 

Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: gedrängtes Bauprogramm, höhere Arbeits-/Verkehrssicherheit, enge Platzverhältnisse, schnellere Bautätigkeit, bessere Qualität.

 

 

Gemeindeverwaltung Volketswil

 

volketswil.ch