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Neuerlass Marktreglement und Aufhebung Marktverordnung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2019 das neue Marktreglement genehmigt und die alte Marktordnung aufgehoben. Unter Vorbehalt der Rechtskraft tritt das neue Marktreglement per

1. Januar 2020 in Kraft

Gegen diesen Beschluss kann innert einer Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie das neue Marktreglement liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus, beim Schalter Sicherheit / Einwohnerdienste, zur Einsicht auf.

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch