Bäume, Hecken und andere Pflanzen welche aus privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, müssen nach § 17 der Kantonalen Strassenabstandsverordnung zurückgeschnitten werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten bzw. wieder herzustellen, sind die Grundeigentümer aufgefordert, ihre Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze auf die vorgegebene Höhe zu schneiden.
Verkehrszeichen und Bushaltestellen dürfen nicht verdeckt werden. Verkehrszeichen müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und eindeutig wahrgenommen werden können. Strassenbeleuchtungen müssen frei bleiben.
Das Zurückschneiden von Pflanzen zur Gewährung der Verkehrssicherheit gilt das ganze Jahr und verpflichtet Sie die Situation regelmässig zu überprüfen. Nutzen Sie die wöchentliche Grünabfuhr.
Durch das Zurückschneiden der Pflanzen auf die Grundstücksgrenze nach den genannten Vorgaben können Unfälle verhindert werden. Bei einer beeinträchtigten Sicht der Verkehrsteilnehmer werden im Gegensatz dazu allenfalls Schadensersatzforderungen an den Grundeigentümer geltend gemacht.
Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Tiefbau und Werke