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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Volketswil

Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Aufgrund des Rücktritts von Thomas Brunner als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission, ist ein Mitglied für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 und 9 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Dienstag, 16. Juli 2019, (Ablauf der Frist von 40 Tagen) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 17. November 2019 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gemeindeverwaltung Volketswil