Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 7. Oktober 2021 ist die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Oetenbüel West rechtskräftig.
Das Quartierplangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Büelstrasse (inkl.), im Osten durch das Grundstück Kat.-Nr. 1131 sowie den Oetenbüelweg (inkl.), im Süden durch die Zürcherstrasse (exkl.) und im Westen durch das Grundstück Kat.-Nr. 8158 (inkl.).
Gestützt auf § 150 Planungs- und Baugesetz (PBG) dürfen an den Grundstücken des Beizugsgebietes ohne Bewilligung des Gemeinderats Volketswil weder tatsächliche noch rechtliche Änderungen vorgenommen werden.
Gemeinderat Volketswil