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Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassung Kindhausen (Grundwasserrecht g 10-18)

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2021-0214 vom 16. September 2021 die mit Beschluss des Gemeinderates Volketswil vom 7. September 2021 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Grundwasserfassung Kindhausen und das entsprechende Reglement genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten können vom 8. Oktober bis 8. November 2021 während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingesehen werden.