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Beitragsreglement Kinderkrippenplätze wird angepasst

Der Gemeinderat Volketswil hat an seiner Sitzung vom 14. Juli 2021 mit Beschluss Nr.177 das Beitragsreglement für Kinderkrippenplätze der Gemeinde Volketswil angepasst, welches ab 23. August 2021 bzw. auf das Schuljahr 2021/2022  gültig ist.

Der Gemeinderatsbeschluss und das neue Beitragsreglement für Kinderkrippenplätze können von der Bevölkerung ab Publikation während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Soziales und Gesellschaft, Zentralstrasse 21, Volketswil, eingesehen werden. Innert dieser Frist kann beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch